Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines
a) Alle Aufträge sind erst dann von uns angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Alle weiteren Vereinbarungen müssen von uns schriftlich anerkannt sein. Der Kunde anerkennt ausdrücklich die nachstehenden Geschäftsbedingungen mit seiner Unterschrift bei der Beauftragung.
b) Durch seine Unterschrift erklärt der Auftraggeber seine Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit. Treten hieran berechtigte Zweifel auf, kann die CPm GmbH vom Vertrag/der Beauftragung zurücktreten oder entsprechende Sicher-heiten bzw. Vorauszahlungen verlangen.
c) Diese AGB ergänzen auch alle unsere Miet-, Dienstleistungs- und Wartungs-verträge und sind Vertragsbestandteil.
d) Entgegenstehenden Bedingungen widersprechen wir hiermit. Sie gelten nur, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Bedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht nochmals widersprechen und die vertraglich geschuldete Lieferung/Leistung vorbehaltlos erbringen.
e) Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
f) Bei Katalog-/Flyerpreisen werden mit Erscheinen eines neuen Flyers die alten Preislisten ungültig. Preisänderungen, Irrtümer und Druckfehler behalten wir uns ausdrücklich vor.

§ 2 Preise
a) Ist der Kunde kein Kaufmann, richten sich unsere Preise nach der jeweils gültigen/aktualisierten Preisliste, die in unseren Geschäftsräumen aushängt. Werden keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen, so gilt dieser Preis als bei Vertragsschluß vereinbart.
b) Unsere Preise sind freibleibend, soweit diese AGB im kaufmännischen Verkehr Anwendung finden. Treten bis zur Lieferung marktübliche Kostensteigerungen auf, die nicht von uns zu vertreten sind, behalten wir uns vor, den vereinbarten Preis insoweit zu erhöhen.
c) Unsere Preise verstehen sich als Waren-, Dienstleistungswert ab Werk ohne Skonti und sonstige Nachlässe zuzüglich Verladung, Verpackung, Fracht und etwaiger Versicherungen sowie zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

§ 3 Lieferzeiten
a) Ist der Kunde Kaufmann, gelten vereinbarte Lieferzeiten als unverbindlich.
b) Von der Einhaltung der Lieferzeiten befreien uns insbesondere: Betriebsstörungen sowohl im eigenen wie in fremden Betrieben, von denen die Lieferung nach vorderseitigem Auftrag abhängt, desgleichen höhere Gewalt.

§ 4 Zahlungen
a) Die vereinbarte Zahlungsart ist für Neukunden BAR, bzw. BAR-Nachnahme (insbesondere bei Bestellungen aus dem Internet-Shop). Für Stammkunden gelten vereinbarte Konditionen, üblicherweise nach Rechnungserhalt, ohne Abzug.
b) Die Annahme von Schecks oder Wechsel behalten wir uns ausdrücklich vor. Schecks und Wechsel werden von der CPm GmbH nur erfüllungshalber angenommen, unter Berechnung aller Diskont- und Einziehungsspesen.
c) Bei Überschreitung des Zahlungszieles behalten wir uns vor, dem Auftrag-geber Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu berechnen.
d) Bleibt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, gelten die noch nicht zur Zahlung fälligen Beauftragungen/Rechnungen sofort als zahlbar. Entstehende Mehrkosten aus eingeleiteten Mahnverfahren hat der zahlungspflichtige Schuldner zu tragen, sofern er mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät.
e) Der Vertragspartner darf gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn diese Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
a) Die Lieferung (insbesondere Hard- und Software) erfolgt unter Eigentums-vorbehalt gem § 455 BGB. Die Ware bleibt solange unser Eigentum, bis alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung getilgt sind.
b) Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist in allen Fällen unzulässig. Bei Pfändungen oder Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte ist die CPm GmbH unter Überlassung der für einen Widerspruch notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen.

§ 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Baienfurt. Gerichtsstand ist Ravensburg sofern vom Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

§ 7 Sonderbedingungen
Andere als vorstehende Bedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von der CPm GmbH ausdrücklich anerkannt werden.

§ 8 Gewährleistung
a) Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung geltend gemachte Mängel sind uns formlos unter unverzüglicher Angabe des Mangels mitzuteilen. Wir behalten uns vor, den Mangel entweder im Wege der Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beseitigen. Beim zweiten erfolglosen Versuch gilt die Nachbesserung als fehlgeschlagen. 
In diesem Fall kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen (Wandelung). Macht der Kunde berechtigte Ansprüche auf Wandelung oder Minderung geltend, kann er nicht mehr auf Nachbesserung/Ersatzlieferung bestehen. Im Falle der Nachbesserung sind erhöhte Aufwendungen im Sinn des § 476a S. 2 BGB nicht zu ersetzen und werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für Nachbesserungen bei Werkleistungen.
b) Die Sachmängelgewährleistung beim Kauf gebrauchter Sachen schließen wir ausdrücklich aus.
c) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch unsach-gemäße Behandlung, Lagerung, Gewaltanwendung, eigenmächtige Verände-rungen und Reparaturversuche sowie Reparaturversuche Dritter verursacht wurden. Dies gilt ebenso für Defekte, die durch den Einsatz falsch dimensionierter oder überbrückter Sicherungen entstehen sowie für Mängel, die auf normalem Verschleiß beruhen.
d) Software wird ausschließlich originalverpackt geliefert. Geöffnete Originalverpackungen verpflichten den Kunden generell zur Abnahme der gekauften Ware.
e) Bei erkennbaren, offensichtlichen Mängeln wird die Ware von uns umgetauscht, sofern den Käufer kein schuldhaftes Handeln trifft und er innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb den Mangel der Fa. CPm GmbH anzeigt. Erfolgt die Anzeige bei Mängeln, die vom Kunden erst bei größerem Aufwand an Zeit und Kosten festgestellt werden, nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, so kann ein Umtausch nicht mehr verlangt werden.

§ 9 Garantie
a) Auf Dienstleistungen kann keine Garantie gegeben werden. Reklamationen finden nur dann Berücksichtigung, wenn der Auftraggeber unmittelbar nach der Lieferung/Dienstleistung reklamiert.
b) Die Hard- und Softwaregarantie richtet sich nach der Maßgabe des jeweiligen Herstellers. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß wir keine Gewähr dafür übernehmen, daß bei originalverpackter Software ein Virusbefall aus-geschlossen ist. Ersatzansprüche für hierdurch verursachte Schäden schließen wir daher aus. Eine gesonderte Garantie für Funktionsstörungen der Software wird nicht übernommen.
c) Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Gerät mit allen Teilen. Es wird gewährleistet, daß das gekaufte Gerät frei von Fabrikations- und Materialfehlern ist, die die Funktionsfähigkeit des Gerätes beeinträchtigen oder be-seitigen. Die Garantie gilt nicht für Verbrauchsteile, insbesondere Farbbänder, Farbpatronen und Toner.
d) Bei technisch überholten Gebrauchtgeräten gewährt die CPm GmbH ab Kaufdatum eine 3monatige Hausgarantie auf das Gerät mit allen Teilen. Die Garantierzeit verlängert sich entsprechend, wenn Garantieleistungen erbracht wurden.
e) Eine Garantie für Verbrauchsteile wie Farbbänder und Farbpatronen wird nicht gewährt.

§ 10 Haftungsbegrenzung
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Vertragspartners, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.

§ 11 Unwirksamkeiten
Sofern Teile des Vertrages rechtlich unwirksam werden, bleiben die davon nicht betroffenen Vertragsbestandteile gültig.

§ 12 Sonstiges/ Hinweise
Auf Urheber- und Copyrightrechte der Softwarehersteller wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Vervielfältigungsverbote nach §§ 15, 16 UrhG sowie auf das Verbreitungsrecht des Urhebers nach § 17 UrhG.