Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Allgemeines
a) Alle Aufträge sind erst dann von uns angenommen, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt sind. Alle weiteren Vereinbarungen müssen von uns schriftlich
anerkannt sein. Der Kunde anerkennt ausdrücklich die nachstehenden
Geschäftsbedingungen mit seiner Unterschrift bei der Beauftragung.
b) Durch seine Unterschrift erklärt der Auftraggeber seine Zahlungsfähigkeit und
Kreditwürdigkeit. Treten hieran berechtigte Zweifel auf, kann die CPm GmbH vom
Vertrag/der Beauftragung zurücktreten oder entsprechende Sicher-heiten bzw.
Vorauszahlungen verlangen.
c) Diese AGB ergänzen auch alle unsere Miet-, Dienstleistungs- und
Wartungs-verträge und sind Vertragsbestandteil.
d) Entgegenstehenden Bedingungen widersprechen wir hiermit. Sie gelten nur, wenn
dies schriftlich vereinbart wird. Bedingungen des Vertragspartners werden auch
dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir ihnen nicht nochmals widersprechen und
die vertraglich geschuldete Lieferung/Leistung vorbehaltlos erbringen.
e) Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem
Vertragspartner.
f) Bei Katalog-/Flyerpreisen werden mit Erscheinen eines neuen Flyers die alten
Preislisten ungültig. Preisänderungen, Irrtümer und Druckfehler behalten wir uns
ausdrücklich vor.
§ 2 Preise
a) Ist der Kunde kein Kaufmann, richten sich unsere Preise nach der jeweils
gültigen/aktualisierten Preisliste, die in unseren Geschäftsräumen
aushängt. Werden keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen, so gilt
dieser Preis als bei Vertragsschluß vereinbart.
b) Unsere Preise sind freibleibend, soweit diese AGB im kaufmännischen Verkehr
Anwendung finden. Treten bis zur Lieferung marktübliche Kostensteigerungen auf,
die nicht von uns zu vertreten sind, behalten wir uns vor, den vereinbarten
Preis insoweit zu erhöhen.
c) Unsere Preise verstehen sich als Waren-, Dienstleistungswert ab Werk ohne
Skonti und sonstige Nachlässe zuzüglich Verladung, Verpackung, Fracht
und etwaiger Versicherungen sowie zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
§ 3 Lieferzeiten
a) Ist der Kunde Kaufmann, gelten vereinbarte Lieferzeiten als unverbindlich.
b) Von der Einhaltung der Lieferzeiten befreien uns insbesondere:
Betriebsstörungen sowohl im eigenen wie in fremden Betrieben, von denen die
Lieferung nach vorderseitigem Auftrag abhängt, desgleichen höhere Gewalt.
§ 4 Zahlungen
a) Die vereinbarte Zahlungsart ist für Neukunden BAR, bzw. BAR-Nachnahme
(insbesondere bei Bestellungen aus dem Internet-Shop). Für Stammkunden
gelten vereinbarte Konditionen, üblicherweise nach Rechnungserhalt, ohne Abzug.
b) Die Annahme von Schecks oder Wechsel behalten wir uns ausdrücklich vor.
Schecks und Wechsel werden von der CPm GmbH nur erfüllungshalber angenommen,
unter Berechnung aller Diskont- und Einziehungsspesen.
c) Bei Überschreitung des Zahlungszieles behalten wir uns vor, dem Auftrag-geber
Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Europäischen Zentralbank (EZB) zu berechnen.
d) Bleibt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, gelten die noch nicht zur
Zahlung fälligen Beauftragungen/Rechnungen sofort als zahlbar. Entstehende
Mehrkosten aus eingeleiteten Mahnverfahren hat der zahlungspflichtige Schuldner
zu tragen, sofern er mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät.
e) Der Vertragspartner darf gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen und
ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn diese Ansprüche auf demselben
Vertragsverhältnis beruhen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
a) Die Lieferung (insbesondere Hard- und Software) erfolgt unter
Eigentums-vorbehalt gem § 455 BGB. Die Ware bleibt solange unser Eigentum, bis
alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung getilgt sind.
b) Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist in allen Fällen
unzulässig. Bei Pfändungen oder Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch
Dritte ist die CPm GmbH unter Überlassung der für einen Widerspruch notwendigen
Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen.
§ 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Baienfurt. Gerichtsstand ist
Ravensburg sofern vom Gesetz nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
§ 7 Sonderbedingungen
Andere als vorstehende Bedingungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von der
CPm GmbH ausdrücklich anerkannt werden.
§ 8 Gewährleistung
a) Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung geltend gemachte Mängel sind uns
formlos unter unverzüglicher Angabe des Mangels mitzuteilen. Wir behalten uns
vor, den Mangel entweder im Wege der Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu
beseitigen. Beim zweiten erfolglosen Versuch gilt die Nachbesserung als
fehlgeschlagen.
In diesem Fall kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen (Wandelung). Macht
der Kunde berechtigte Ansprüche auf Wandelung oder Minderung geltend, kann er
nicht mehr auf Nachbesserung/Ersatzlieferung bestehen. Im Falle der
Nachbesserung sind erhöhte Aufwendungen im Sinn des § 476a S. 2 BGB nicht zu
ersetzen und werden dem Käufer in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für
Nachbesserungen bei Werkleistungen.
b) Die Sachmängelgewährleistung beim Kauf gebrauchter Sachen schließen wir
ausdrücklich aus.
c) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die durch unsach-gemäße
Behandlung, Lagerung, Gewaltanwendung, eigenmächtige Verände-rungen
und Reparaturversuche sowie Reparaturversuche Dritter verursacht wurden. Dies
gilt ebenso für Defekte, die durch den Einsatz falsch dimensionierter oder
überbrückter Sicherungen entstehen sowie für Mängel, die auf normalem Verschleiß
beruhen.
d) Software wird ausschließlich originalverpackt geliefert. Geöffnete
Originalverpackungen verpflichten den Kunden generell zur Abnahme der gekauften
Ware.
e) Bei erkennbaren, offensichtlichen Mängeln wird die Ware von uns umgetauscht,
sofern den Käufer kein schuldhaftes Handeln trifft und er innerhalb von 14 Tagen
nach Erwerb den Mangel der Fa. CPm GmbH anzeigt. Erfolgt die Anzeige bei
Mängeln, die vom Kunden erst bei größerem Aufwand an Zeit und Kosten
festgestellt werden, nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, so kann
ein Umtausch nicht mehr verlangt werden.
§ 9 Garantie
a) Auf Dienstleistungen kann keine Garantie gegeben werden. Reklamationen finden
nur dann Berücksichtigung, wenn der Auftraggeber unmittelbar nach
der Lieferung/Dienstleistung reklamiert.
b) Die Hard- und Softwaregarantie richtet sich nach der Maßgabe des jeweiligen
Herstellers. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß wir keine Gewähr
dafür übernehmen, daß bei originalverpackter Software ein Virusbefall
aus-geschlossen ist. Ersatzansprüche für hierdurch verursachte Schäden schließen
wir daher aus. Eine gesonderte Garantie für Funktionsstörungen der Software wird
nicht übernommen.
c) Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Gerät mit allen Teilen. Es
wird gewährleistet, daß das gekaufte Gerät frei von Fabrikations- und
Materialfehlern ist, die die Funktionsfähigkeit des Gerätes beeinträchtigen oder
be-seitigen. Die Garantie gilt nicht für Verbrauchsteile, insbesondere
Farbbänder, Farbpatronen und Toner.
d) Bei technisch überholten Gebrauchtgeräten gewährt die CPm GmbH ab Kaufdatum
eine 3monatige Hausgarantie auf das Gerät mit allen Teilen. Die
Garantierzeit verlängert sich entsprechend, wenn Garantieleistungen erbracht
wurden.
e) Eine Garantie für Verbrauchsteile wie Farbbänder und Farbpatronen wird nicht
gewährt.
§ 10 Haftungsbegrenzung
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des
Vertragspartners, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir
haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder
sonstige Vermögensschäden des Vertragspartners.
§ 11 Unwirksamkeiten
Sofern Teile des Vertrages rechtlich unwirksam werden, bleiben die davon nicht
betroffenen Vertragsbestandteile gültig.
§ 12 Sonstiges/ Hinweise
Auf Urheber- und Copyrightrechte der Softwarehersteller wird ausdrücklich
hingewiesen, insbesondere auf die Vervielfältigungsverbote nach §§ 15, 16 UrhG
sowie auf das Verbreitungsrecht des Urhebers nach § 17 UrhG.